4. Gesamtqualifikation
Die Gesamtqualifikation, also das Gesamtergebnis nach Abschluss des Abiturs, besteht aus den Teilen:
- Qualifikation im Bereich der Halbjahresergebnisse,
- Qualifikation im Bereich der Prüfung.
In der Gesamtqualifikation können höchstens 900 Punkte erreicht werden. Für das Bestehen des Abiturs sind mindestens 300 Punkte erforderlich.
Bis zu 600 Punkte der Gesamtqualifikation können
- durch Leistungen aus den Halbjahresergebnissen (zwei Drittel) und
- bis zu 300 Punkte durch Leistungen aus dem Prüfungsbereich (ein Drittel) erbracht werden.
Die Mindestanforderungen
- für die Gesamtqualifikation im Bereich der Halbjahresergebnisse sind 200 Punkte und
- im Bereich der Prüfungsergebnisse 100 Punkte.
Ein Punkteausgleich zwischen der Qualifikation im Bereich der Halbjahresergebnisse und der Qualifikation im Bereich der Prüfung ist nicht zulässig. Ein Halbjahresergebnis mit null Punkten darf in keinem Fall in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Aus der mit der Gesamtqualifikation erreichten Punktzahl wird mit Hilfe einer Tabelle eine Durchschnittsnote errechnet. Diese Tabelle gilt für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Erhält der Schüler für die Seminarfachleistung null Punkte, so wird er nicht zur Abiturprüfung zugelassen und kann die Gesamtqualifikation nur durch Wiederholung der beiden letzten Schulhalbjahre erreichen. Die Höchstverweildauer darf dabei aber nicht überschritten werden.
Ein Schüler, der erst mit Beginn der Oberstufe am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen hat, muss in der Qualifikationsphase diese Fremdsprache fortführen. Hat er ein Schulhalbjahr mit null Punkten abgeschlossen, kann die Gesamtqualifikation nur auf dem Wege der Wiederholung erreicht werden.
Die Qualifikation im Bereich der Halbjahresergebnisse
Im Verlauf der Qualifikationsphase erzielt der Schüler
- 44 verpflichtende Halbjahresergebnisse, von denen
- 40 in die Qualifikation im Bereich der Halbjahresergebnisse einzubringen sind.
- 32 der 40 einzubringenden Halbjahresergebnisse müssen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossenwerden.
In den Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau (Fächergruppen 1 bis 5) und in den Fächern der mündlichen Abiturprüfung sind jeweils alle vier Halbjahresergebnisse einzubringen.
In Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau (Fächergruppen 6 bis 11) sind jeweils wenigstens zwei Halbjahresergebnisse einzubringen.
Aus dem Wahlfach können Halbjahresergebnisse eingebracht werden.
Die Qualifikation im Bereich der Prüfung
In der Qualifikation im Bereich der Prüfung müssen in mindestens drei der fünf Prüfungsfächer jeweils mindestens fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht werden.
Eingebracht werden :
- die Ergebnisse der Prüfungen in den drei schriftlich geprüften Fächern,
- das Ergebnis des vierten mündlichen Prüfungsfaches und
- das Ergebnis der Seminarfachleistung oder des fünften mündlichen Prüfungsfaches.
Die Prüfungsergebnisse gehen jeweils in vierfacher Wertung in die Qualifikation im Bereich der Prüfung ein.
Legt ein Schüler in einem oder mehreren schriftlich geprüften Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung ab, wird das (Gesamt-)Ergebnis jeweils durch Wichtung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2 zu 1 gebildet. Die in die Qualifikation im Bereich der Prüfung einzubringende Punktzahl wird der entsprechenden Tabelle im Anhang (Anlage 3) entnommen.
Gesamtqualifikation
Abiturprüfung
Die allgemeine Hochschulreife erwirbt man mit Bestehen der Abiturprüfung im Rahmen der Gesamt- qualifikation. Die Abiturprüfung selbst gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst Prüfungen in drei Fächern. Die mündliche Prüfung umfasst Prüfungen in zwei Fächern, von denen die Prüfung in einem Fach durch die Seminarfachleistung ersetzt werden kann.
Die Wahl der Prüfungsfächer obliegt dem Schüler. Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die drei schriftlichen Prüfungsfächer sind aus den Fächern des Schülers mit erhöhten Anforderungen zu wählen. Unter ihnen muss Deutsch oder Mathematik sein.
- Unter den Prüfungsfächern müssen mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sein.
- Unter den Prüfungsfächern muss mindestens ein Fach aus jedem Aufgabenfeld nach § 77 Thüringer Schulordnung vertreten sein. Das Seminarfach deckt kein Aufgabenfeld ab.
- Die Fächer der mündlichen Prüfung sind zwei weitere Fächer nach Wahl des Schülers. Die Seminarfachleistung kann eine mündliche Prüfung ersetzen.
- Wahlfächer können nicht als mündliche Prüfungsfächer gewählt werden.
- Sport kann nur am Spezialgymnasium für Sport Prüfungsfach sein.
Die Meldung zur Abiturprüfung und die Benennung der drei schriftlichen und der zwei mündlichen Prüfungsfächer erfolgt durch den Schüler schriftlich spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/I bzw. 13/I. Spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Erhalt des Zeugnisses des Halbjahres 12/II bzw. 13/II teilt der Schüler seine Entscheidung über die Einbringung der Seminarfachleistung und das verbleibende mündliche Prüfungsfach mit.
Nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II bzw. 13/II wird der Schüler zur Abiturprüfung zugelassen, wenn die Mindestanforderungen im Bereich der Halbjahresergebnisse erreicht worden sind.
Anforderungen
Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind auf eine systematische Auseinandersetzung mit wesentlichen, die Komplexität und Vielfalt des Faches verdeutlichenden Inhalten, Theorien und Modellen gerichtet. Ziel ist die Beherrschung der fachlichen Arbeitsmethoden und ihre selbstständige Anwendung, Übertragung und theoretische Reflexion. Im Rahmen einer breit angelegten Allgemeinbildung sollen achübergreifende Zusammenhänge hergestellt werden.
Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau sollen in grundlegende Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches einführen, wesentliche Arbeitsmethoden des Faches vermitteln, bewusst und erfahrbar machen sowie Zusammenhänge im Fach und über dessen Grenzen hinaus in exemplarischer Form erkennbar werden lassen.
Im Seminarfach sollen die Schüler vertiefend zu selbstständigem Lernen und wissenschaftlichem Arbeiten geführt werden, ihre Arbeitsergebnisse angemessen präsentieren und verteidigen. Dabei werden problembezogenes Denken initiiert und geschult sowie Sozialformen des Lernens trainiert. Diese verlangen sowohl Selbstständigkeit als auch Kommunikations- und Teamfähigkeit und veranlassen die Schüler, über ihre Stellung in der Arbeitsgruppe zu reflektieren.